Keine Kita-Gebühren, mehr Geld und Förderungen: Diese Änderungen betreffen Verbraucher ab August
Jul 31, 2019 by apost team
Ab August ändert sich einiges für Verbraucher: Familien, Studenten und Azubis können sich über mehr Geld freuen und auch andere profitieren von Zuschüssen. Wir erklären, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen und welche weiteren Gesetze sich ab August ändern.
1. Keine Kita-Gebühren für Geringverdiener
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Für Familien, die nur ein geringes Einkommen haben und Kinderzuschlag, Sozialleistungen oder Wohngeld beziehen, fällt ab dem 1. August die Kita-Gebühr weg.
Laut Bundesfamilienministerium haben damit 1,2 Millionen Kinder einen Anspruch auf eine beitragsfreie Kitazeit. Die Bundesregierung möchte mit der Regelung einkommensschwache Familien entlasten und für mehr Gerechtigkeit in der Gesellschaft sorgen.
Grundlage hierfür ist das Gute-KiTa-Gesetz, mit dem der Bund seit Januar 2019 Länder bei der Verbesserung der landesweiten Kindertagesbetreuung unterstützt.
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2. Mehr Familien-Zuschüsse
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Auch das Starke-Familien-Gesetz, das im Juli 2019 in Kraft getreten ist und sich für einkommensschwache Familien einsetzt, wird zum 1. August ausgeweitet: Eltern mit schulpflichtigen Kindern werden zukünftig 150 Euro pro Schuljahr erhalten, um sich mit Schulbedarf ausstatten zu können. Zusätzlich fallen die Eigenanteile der Eltern für Mittagessen in Schulen und Kitas weg und auch die Schülerbeförderungen wird vom Bund übernommen.
Die bisherigen 10 Euro für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben, werden zudem auf 15 Euro erhöht.
3. Mehr Geld für Studenten
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Bessere Förderungsleistungen und höhere Freibeträge: Mit der BAföG-Reform will das Bundesbildungsministeriums zum 1. August mehr Unterstützung für Studenten bieten.
Viele Studenten werden sich zukünftig über mehr Geld freuen können. Zum einen steigt der BAföG-Höchstsatz von 735 auf 861 Euro pro Monat, zeitgleich wird auch der Freibetrag für das anzurechnende Vermögen von Auszubildenden von 7500 auf 8200 Euro erhöht.
Der Bund möchte damit unter anderem die Mittelschicht entlasten und mehr Menschen eine Bildungsförderung anbieten.
4. Finanzielle Unterstützung für Auszubildende
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Auch Auszubildenden soll durch die Berufsausbildungsbeihilfe finanziell unter die Arme gegriffen werden. Der monatliche Zuschuss wird ab August von 622 auf 716 Euro erhöht. Im August 2020 wird die Beihilfe dann nochmals auf 723 Euro angehoben.
Die finanzielle Hilfe soll jungen Menschen helfen, die sich für eine betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung entscheiden. Damit könnte auch die Ausbildung als Alternative zum Studium wieder attraktiver werden.
5. Neues Bundeswehr-Gesetz
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Mit dem Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft, das ebenfalls am 1. August in Kraft tritt, soll auch die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver gemacht werden.
Insbesondere junge Leute sollen durch Förderungen von Berufspraktika und Job-Beratungen für Soldaten auf Zeit, auf das Angebot aufmerksam gemacht werden. Die Änderungen soll Soldaten nach ihrer aktiven Dienstzeit einen erleichterten Wiedereingliederung in das zivile Arbeitsleben versprechen.
Auch sollen körperliche und physische Schäden, die durch Kampfeinsätze davongetragen wurden, in Zukunft durch beispielsweise finanziell bezuschusste Therapien besser behandelt werden können.
6. Bessere Förderungen für Asylsuchende
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Das neue Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz des Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich als Ziel gesetzt, Asylsuchenden möglichst früh eine Förderung zu bieten. Durch besseren Zugang zu Integrations- und Sprachkursen soll ihnen eine schnellere Integration ermöglicht werden. Auch der Zugang zu Berufsausbildungen und der Einstieg in den Berufsmarkt soll erleichtert werden.
Familien mit Kleinkinder sollen zudem zukünftig stärker animiert werden, Integrationskurse zu besuchen. Dies war zuvor vor allem für Mütter junger Kinder nicht einfach.
7. Bank bereitet sich auf Brexit vor
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Die Schweizer Großbank Credit Suisse bereitet sich mit Änderungen der Anlagegrundsätze zum 1. August auf einen möglichen ungeregelten Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union vor.
Bisherige Regelungen sahen vor, bei einem Austritt Großbritanniens, britische Titel verkaufen zu müssen, da viele Fonds nur die Europäische Union als Anlageregion abdeckten. In diesem Fall hätte es zu Schadensersatzansprüchen zu kommen können, erklärt ein Anwalt gegenüber "Fond Professionell".
Um dies zu verhindern, setzt Credit Suisse nun zum 1. August auf die Änderung ihrer Anlagegrundsätze. Die Anleger der Bank seien bereits informiert, so "Fond Professionell".
8. Kosmetika: EU-Verbot von drei Duftstoffen
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Ab Mitte August werden in der gesamten Europäischen Union die Duftstoffen HICC, Atranol und Chloratranol nicht mehr zugelassen sein. Kosmetika mit diesen Inhaltsstoffen dürfen demnach ab dem 23. August nicht mehr verkauft werden.
Grund für die neue Regelung seien die vergleichsweise vielen Kontaktallergien, die in den letzten Jahren durch die Duftstoffe ausgelöst wurden. Der Wissenschaftliche Ausschuss für Verbrauchersicherheit (SCCS) hatte dies herausgefunden.
Inwiefern betreffen Dich die neuen Regelungen? Über welche Änderung freust Du Dich persönlich am meisten? Berichte es uns gerne. Zeige diesen Beitrag auch Deinen Freunden, sie werden sich sicherlich für die Neuerungen interessieren.